Starkregen
Starkregen bezeichnet sehr große Regenmengen, die innerhalb kurzer Zeit in einem begrenzten räumlichen Bereich fallen. Solche Starkregenereignisse können zu Überflutungen führen und dies nicht nur in der Nähe von Gewässern, sondern im gesamten Stadtgebiet.
In den vergangenen Jahren gab es in Braunschweig mehrfach Starkregenereignisse, die zum Teil zu erheblichen Sachschäden geführt haben. Durch den Klimawandel ist in Zukunft häufiger und mit stärkeren Starkregenereignissen zu rechnen.
Auslegung
Die Stadt Braunschweig plant die Veröffentlichung einer Starkregenkarte für das Stadtgebiet Braunschweig bis zu einem Maßstab von 1 : 1.000. Dieser Maßstab schafft die Möglichkeit, dass die Betroffenheit einzelner Flurstücke erkennbar ist. Der bisher gewählte Maßstab von 1 : 10.000 ermöglichte keine flurstückgenaue Zuordnung.
Es sollen Umweltinformationen, die personenbezogene Daten umfassen, unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen veröffentlicht werden. Die Betroffenen sind vorher anzuhören.
Die öffentliche Bekanntmachung des Verfahrens ist am 15. Mai 2023 in der Braunschweiger Zeitung erfolgt (§ 73 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)).
Informationen über die mögliche Gefährdung von Grundstücken durch Starkregenereignisse stellen Umweltinformationen dar, die grundsätzlich für die Allgemeinheit zugänglich sind. Im Einzelfall können durch die Veröffentlichung personenbezogene Daten betroffen sein.
Vor der grundstücksscharfen Veröffentlichung ist daher den Eigentümer*innen Gelegenheit zu geben, sich zu der geplanten Veröffentlichung zu äußern.
Zurzeit sind im Geoportal der Stadt aus Gründen des Datenschutzes nur eine Kartendarstellung für intensiven Starkregen (SRI 4-5), außergewöhnlichen Starkregen (SRI 7) und extremen Starkregen (SRI 10) im Maßstab 1:10.000 zugänglich.
Bei Sichtung der Starkregengefahrenkarte muss bedacht werden, dass eine Zoombeschränkung programmiert wurde. Diese dient in erster Linie dem Datenschutz und verhindert, dass mögliche Wasserstände einzelnen Gebäuden oder Grundstücken exakt zugeordnet werden können. Aus diesem Grund werden die Karteninhalte ab einem Maßstab von 1:10.000 bewusst ausgeblendet.
Beispielhaft wird das anhand von städtischen Flächen im Bereich des Westparks (Löwenlabyrinth) deutlich:
Geplant ist die Veröffentlichung bis zu einem Maßstab von 1:1.000.
Auf dieser Maßstabsebene ist eine exakte Zuordnung der Umweltinformationen zu einzelnen Flurstücken möglich:
Fachlicher Hintergrund der Karte
Die im Geoportal der Stadt veröffentlichten Starkregengefahrenkarten zeigen die nach aktuellem Kenntnisstand der Stadt Braunschweig betroffenen Flächen sowie die dort auftretenden Wassertiefen.
Die Starkregengefahrenkarten basieren auf drei angenommenen Intensitätsstufen von Starkregenereignissen von jeweils einer Stunde Dauer und stellen die daraus abgeleiteten maximalen Überflutungshöhen im Stadtgebiet während des Ereignisses dar.
Die Karten zeigen dabei für das jeweilige Szenario eine Worst-Case-Situation mit der Annahme, dass die Kanäle und Böden bereits „voll“ sind und kein Wasser mehr in diesem kurzen Zeitraum aufnehmen können.
Die Karten legen durch unterschiedliche Blautöne dar, welche Bereiche besonders durch das abfließende Wasser infolge Starkregen gefährdet sind. Es wurden drei verschiedene Starkregenereignisse betrachtet, die sich in ihrer Intensität unterscheiden.
Die Karten werden ständig fortgeschrieben, indem neue Erkenntnisse nachgetragen werden.
Eine Gewähr, dass bestimmte Flächen frei von Überflutung infolge von Starkregen sind, übernehmen mit dieser Kartendarstellung weder die Stadt Braunschweig noch die mit der Erstellung der Karten beauftragten Büros.
Dabei bedeuten die farbigen Flächendarstellungen Folgendes:
- Nicht von Überflutung durch Starkregen betroffene Fläche (weiß):
Hier besteht nach der Auswertung und der Interpretation der Starkregengefahrenkarte nicht der Verdacht, dass die Fläche von Überflutung durch Starkregen betroffen ist.
- Von Überflutung durch Starkregen betroffene Flächen (Blautöne):
Hier besteht nach der Auswertung und der Interpretation der Starkregengefahrenkarte der Verdacht, dass die Fläche von Überflutung durch Starkregen betroffen ist. Je tiefer der Blauton ist, desto höher ist die Überflutungshöhe infolge der Starkregenüberflutung.
Die Karten können in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis einschließlich 22. Juni 2023 auch bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig in der Zeit von Montag bis Donnerstag 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr im EG Zimmer 23 eingesehen werden.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zur Einsicht der Unterlagen ist ausdrücklich erwünscht (Tel.: 0531 470-6352).
Hinweis:
Auf Folgendes wird hingewiesen:
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
a) Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
b) Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Verfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er von ihnen nicht als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
Gleichförmige Eingaben, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis nach dem vorhergehenden Satz nicht entsprechen, können unberücksichtigt gelassen werden.
Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt gelassen werden, als Unterzeichner ihre Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben.
c) Fremdsprachigen Einwendungen ist auf eigene Kosten eine deutsche Übersetzung beizufügen.
d) Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Der Termin zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen die Veröffentlichung einer Starkregenkarte für das Stadtgebiet Braunschweig bis zu einem Maßstab von 1 : 1.000 und der Stellungnahmen der Behörden zu der Veröffentlichung wird in einer gesonderten Bekanntmachung anberaumt.