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Planung der eigenen Anlage - Schritt 8

Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage

Ihr Installateur wird nach Aufbau der Anlage diese zusammen mit dem Energieversorgungsunternehmen in Betrieb nehmen. Sie erhalten ein Inbetriebnahmeprotokoll, in dem auch der Zählerstand Ihres Einspeisezählers festgehalten wird.

Von jetzt an sind Sie Stromproduzent!

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene Anlagen zu melden. Die Meldung kann auch online erfolgen.

Ihr Stromanbieter wird mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag schließen und Ihnen den eingespeisten Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz vergüten. Bedenken Sie auch Ihre nächste Steuererklärung, denn die Photovoltaik-Anlage ist hier ebenfalls zu berücksichtigen. Die Anlage sollten Sie auch in die Gebäudeversicherung aufnehmen lassen, damit Schäden z. B. durch Sturm abgesichert sind.

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Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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