Ballungsräume sollen leiser werden
Für viele Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger stellt der Umgebungslärm, insbesondere der Straßen- und Schienenverkehrslärm, eine große Belastung dar. Auch umweltpolitisch gehört der Lärmschutz zu den dringendsten und schwierigsten Aufgaben der Kommunen.
Mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden.
Zum Umgebungslärm zählen belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien einschließlich des Lärms vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie von Industrie- und Gewerbelärm.
Nachbarschafts-, Sportlärm oder Lärm am Arbeitsplatz zählen nicht zum Umgebungslärm.
Wie geht die Stadt bei der Lärmaktionsplanung vor?
Im ersten Schritt fordert die Richtlinie die Erstellung von „strategischen Lärmkarten“ für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Braunschweig gehört zu den Ballungsräumen, es müssen also - bis spätestens 2012 - solche strategischen Lärmkarten für Braunschweig erstellt sein. Diese zeigen dann auf, wo wie viel Lärm besteht und wo Bürgerinnen und Bürger davon betroffen sind. Diese Aufgabe hat die Stadt Braunschweig bereits 2008 umgesetzt (Lärmkarten).
Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt entwickelt.
Auf Grundlage der Lärmkarten wurden die Auswirkungen und die Betroffenheit der Bevölkerung ermittelt und bewertet, sowie Vorschläge und Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Lärm erarbeitet. Dieser Lärmaktionsplan soll dazu beitragen, die Lärmbelastung in den lautesten Stadtbereichen zu vermindern und somit die Lebens- und Wohnbedingungen in der Stadt zu verbessern.
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Ablaufdiagramm
Herausgeber: Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz (pdf; 0,06 MB)


