... Umwelt Lärm Lärmbelastung Motorsportanlagen
Artikel merken

Motorsportanlagen

Auf öffentlichen Straßen sind Rennen mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verboten (Straßenverkehrsordnung). Wenn Motorsport eine Störung der Nachtruhe hervorrufen könnte, muss für die Veranstaltung eine besondere Erlaubnis eingeholt werden. Motorsportanlagen sind genehmigungspflichtig und müssen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchlaufen, sofern auf dieser Anlage an mindestens 5 Tagen im Jahr Motorsport ausgeübt wird.

Bei Beschwerden können Sie sich an die Immissionsschutzbehörde der Stadt Braunschweig wenden.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Stichworte Lärm, Gewerbelärm, Schießlärm und Sportlärm.

 

schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an umweltschutz@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.