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Nachtarbeit (Baustellen), Antrag auf

Die Erteilung einer Anordnung gemäß § 24 BImSchG und/oder Zulassung einer Ausnahme gemäß § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV – für geräuschintensive Bautätigkeiten auch in der Nachtzeit (20 Uhr bis 7 Uhr) kann nur unter den Kriterien des öffentlichen Interesses (z. B. Aufrechterhaltung der Energieversorgung oder des öffentlichen Nahverkehrs oder bei Gefahr in Verzug einer technologischen Notwendigkeit (z. B. Großbetonage) vorgenommen werden.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass terminliche, private oder wirtschaftliche Belange nicht zu den oben genannten Kriterien zählen.

Folgende schriftliche Informationen werden für die Erteilung einer Anordnung gemäß § 24 BImSchG und/oder Zulassung von Ausnahmen gemäß § 7 Abs. 2 der 32. BImSchV für Bautätigkeiten auch in der Nachtzeit benötigt:

  1. Name, Anschrift, Tel.- u. Faxnummer der durchführenden/beauftragten Firma
  2. Angaben, wo sich die Baustelle befindet (Adresse, Lageplan)
  3. Beschreibung des Bauvorhabens
  4. Terminangabe, wann die Bauarbeiten durchgeführt werden sollen
  5. Begründung, warum die Bauarbeiten auch in der Nachtzeit durchgeführt werden müssen
  6. Genaue Angabe, welche Maschinen zum Einsatz kommen (z. B. 1 Motorkompressor, Hersteller, Typ, Baujahr, Schallleistungspegel dB(A)). Die genutzten Maschinen und Geräte müssen dem Stand der Technik entsprechen. Die Wartung und Instandsetzung der Maschinen und Geräte müssen für die Dauer der Bauausführung den Baulärm- und Erschütterungsschutz gewährleisten.
  7. Anzahl der Mitarbeiter, die sich zu dem notwendigen Termin auf der Baustelle befinden
  8. Bemerkungen/weiterführende Erläuterungen, sofern erforderlich

Der ergehende Bescheid ist kostenpflichtig.

Die erteilte Anordnung und/oder Zulassung von Ausnahmen ersetzt keine privaten oder öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen o. ä. (z. B. arbeitszeit- oder straßenverkehrsrechtliche Genehmigungen).

Sollten Rückfragen bestehen, so steht Ihnen Frau Willert unter der Telefonnummer 0531 470-6385 gern zur Verfügung.

Der schriftliche Antrag kann

  • postalisch: Stadt Braunschweig, Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz, Abteilung Umweltschutz, Petritorwall 6, 38118 Braunschweig oder
  • per FAX: 0531 470-6399 oder
  • per E-Mail: umweltschutz@braunschweig.de

eingereicht werden.


Sie können das folgende Antrags-Formular verwenden:

Antrag auf Nachtarbeit (Baustellen)


 

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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