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Sportlärm

Zur Behebung von Konflikten, die durch Geräusche von Sportanlagen in der Wohnnachbarschaft entstehen, wurde 1991 die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) erlassen. Die Verordnung legt Immissionsrichtwerte fest, bestimmt das Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche die von Sportanlagen ausgehen, nennt Maßnahmen die zum Schutz gegen Lärm ergriffen werden sollen und regelt die Voraussetzungen, unter denen Behörden von der Festlegung von Betriebszeiten absehen sollen.

 

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