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Verkehrslärm

Straßen-, Schienen- und Luftverkehr machen einen erheblichen Teil der gesamten Lärmimmission aus. Unnötige Lärmentwicklung und vermeidbare Abgasbelästigungen müssen jedoch unterbleiben!

Z. B. untersagt die Straßenverkehrsordnung, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Auch unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden. Verstöße gegen diese Verbote können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist die Polizei oder die Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten der Stadt Braunschweig.

Maßnahmen zur Schallminderung von Straßenlärm können rechtlich nur dann eingefordert werden, wenn die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung gem. § 2 der 16. BImSchV (16. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) überschritten sind und Straßen neu gebaut oder wesentlich geändert werden, z. B. durch den Bau zusätzlicher Fahrbahnen. Ihr Ansprechpartner für den Straßenverkehr ist der Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Braunschweig.

Für Bundes- und Landstraßen im Braunschweiger Stadtgebiet ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) Außenstelle Wolfenbüttel (früher: Straßenbauamt Wolfenbüttel -Sophienstr. 5; 38304 Wolfenbüttel; Tel. 0 53 31 / 88 09-0; Fax 0 53 31 / 88 09-1 99) Ihr Ansprechpartner.

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38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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