Lärmminderung ist eines der wichtigsten Umweltschutzziele der Europäischen Union. Wie in vielen anderen Bereichen auch sollen die entsprechenden Kartierungen und Planungen EU-weit nach einheitlichen Vorgaben und Verfahrensweisen vorgenommen werden. Dazu wurde im Jahr 2002 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union eine Richtlinie verabschiedet, die grundsätzliche Vorgaben für die Lärmminderungsplanung macht. Die Anforderungen dieser „Umgebungslärmrichtlinie“ wurden 2005 in das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Teil 6 integriert und durch Verordnungen in den letzten Jahren ergänzt. Das Gesetz zielt auf die Bekämpfung von Lärm ab, der die Bevölkerung in ihrer Wohnumgebung und in ruhigen und schützenswerten Bereichen beeinträchtigt.
Im ersten Schritt fordert die Richtlinie „strategische Lärmkarten“ für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Braunschweig gehört zu den Ballungsräumen, es müssen also - bis spätestens 2012 - solche strategischen Lärmkarten für Braunschweig erstellt sein. Diese zeigen dann auf, wo wie viel Lärm besteht und wo Bürgerinnen und Bürger davon betroffen sind. Diese Aufgabe hat die Stadt Braunschweig bereits 2009 umgesetzt.
Die Daten werden nach Lärmarten (Schienenlärm, Straßenlärm, Fluglärm, Industrie- und Gewerbelärm) gesondert ermittelt. Neben einem Wert für die Belastung über den gesamten Tag (Lden) wird auch ein zusätzlicher Belastungswert für die Nacht (Lnight) ermittelt. So entsteht ein Bild über die Lärmsituation in der Kommune und eine Statistik, die zeigt, wie viele Menschen und schützenswerte Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser von hohen Lärmpegeln beeinträchtigt werden. Die Verwendung der standardisierten Belastungsindizes Lden und Lnight sorgt dafür, dass die Daten EU-weit vergleichbar werden.
Die Lärmminderungsplanung ist ein Bestandteil des Umweltinformationssystems der Stadt Braunschweig. Ziel des Umweltinformationssystems ist es, die vorhandenen umweltrelevanten Informationen leicht zugänglich zu machen. Eingeflossen ist bisher die erste Stufe der Lärmminderungsplanung die sog. Lärmkartierung. Es folgt in den nächsten Jahren die Aktionsplanung, die zusammen mit den Bürgern entwickelt wird. Genauere Informationen zur Lärmkartierung sind der umfangreichen Handreichung (pdf-Download) zu entnehmen. Die Lärmkarten können in einer guten Auflösung und zoombar eingesehen werden.
Eine gedruckte Fassung mit Stand 2009 liegt bei der Abteilung Umweltschutz aus.
Die Lärmminderungsplanung unterliegt einer Fortschreibung. Überarbeitungen werden direkt im Internet veröffentlicht und können von hier aus bei Bedarf individuell ausgedruckt werden.
Lärmkarten zum Download
- Schallimmissionen: Strassenverkehr (24 Std. Tag)
(pdf; 2748,9 KB) - Schallimmissionen: Strassenverkehr (Nacht)
(pdf; 2369,1 KB) - Schallimmissionen: Schienenverkehr (24 Std. Tag und Nacht)
(pdf; 2657,8 KB) - Schallimmissionen: Industrie / Gewerbe (24 Std. Tag und Nacht) und Flugplatz (24 Std. Tag)
(pdf; 2653,5 KB)
Zu diesem Thema
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Gesetze im Internet
Bundesministerium der Justiz


