Braunschweiger Lärmaktionsplan wird fortgeschrieben
Auf der Grundlage der europäischen Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie/2002/49/EG) (Öffnet in einem neuen Tab) wurde 2013 ein Lärmaktionsplan für die Stadt Braunschweig erstellt und 2020 erstmals fortgeschrieben. Sowohl der Lärmaktionsplan, als auch die 1. Fortschreibung wurde von den zuständigen Ausschüssen beschlossen. Der Lärmaktionsplan unterliegt einer Fortschreibung und muss alle fünf Jahre überprüft und ggf. aktualisiert werden.
2. Fortschreibung Lärmaktionsplan (2024)
Im Vorfeld der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde bereits 2022 eine neue Lärmkartierung (Öffnet in einem neuen Tab) der verschiedenen Lärmemittenten (Straßen-, Straßenbahn- und Flugverkehr sowie, Industrie und Gewerbe) durchgeführt. Mit den aus der Lärmkartierung gewonnenen Informationen wurden „strategische Lärmkarten“ erarbeitet, die zeigen wo und wie viel Lärm besteht und wo Bürger*innen davon betroffen sind.
Seit September 2023 wird an der 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans gearbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Ziel der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung ist, detaillierte Informationen zu den Lärmproblemen zu erhalten. Weiterhin ist von Interesse, welche Maßnahmen für die lärmbelasteten Bereiche gewünscht sind und wie die Maßnahmen aus dem letzten Lärmaktionsplan bewertet werden.
Die Online-Beteiligung zum Lärmaktionsplan steht bevor!
Vom 30. September bis 29. Oktober 2023 findet die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan mit einer Onlinebeteiligung statt. In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit uns mitzuteilen, durch welche Lärmbelastungen Sie sich gestört fühlen. Zudem können Lärmprobleme mitgeteilt und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung vorgeschlagen werden.
Über die Online-Beteiligungsseite "mitreden" (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie ab dem 30.09. in einem Kartendialog Orte in Braunschweig markieren, die Sie als laut empfinden. Für diese können konkrete Maßnahmenvorschläge eingebracht werden. Außerdem können die Lärmschutzstrategien der Stadt Braunschweig und die Maßnahmen des letzten Lärmaktionsplans bewertet werden.
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in der anstehenden Maßnahmenplanung und –bewertung für die 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.