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Luftreinhalte- und Aktionsplan Braunschweig

Ein rechtsgültiger Luftreinhalte- und Aktionsplan für Braunschweig liegt seit Mai 2007 vor. Die Stadt Braunschweig hat eine Fortschreibung erarbeitetet, die vom 31. Juli bis zum 30. August 2007 ausgelegen hat. Einige Maßnahmen der Fortschreibung wurden in den Ratsgremien kontrovers diskutiert. So wurde der zunächst vorgesehene Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme im Innenstadtbereich nicht eingeführt, sondern ein Vorranggebiet für Fernwärme in der Innenstadt festgelegt, in dem die Ausweitung der Fernwärmeanschlüsse durch eine aktives Förderprogramm erreicht werden soll. Andere in der Fortschreibung vorgesehene Maßnahmen wurden im Januar 2008 beschlossen als „Vorgezogenen Umsetzung von Einzelmaßnahmen“ und zum Teil bereits umgesetzt.

Durch die umgesetzten Maßnahmen sind in den vergangenen Jahren die Jahresmittelwerte für Feinstaub (PM10) und Stickoxide (NO2) in Braunschweig gesunken. Seit 2007 hat es keine Überschreitung der zulässigen Überschreitungstage für den Schadstoff Feinstaub (PM10) in Niedersachsen gegeben. Trotz erreichter Reduzierung wird leider der Jahresgrenzwert für NO2 in Braunschweig noch nicht überall eingehalten.
Weitestgehend alle Großstädte Europas sind nicht in der Lage diesen Grenzwert einzuhalten. In Niedersachsen betrifft dies Braunschweig, Hannover, Osnabrück, Göttingen, Hameln, Hildesheim und LK Osterode am Harz.

Messcontainer (Copyright: Stadt Braunschweig)
Messcontainer

Aufgrund der in Braunschweig gemessenen NO2-Überschreitung des Jahresmittelwertes 2010 ist die Beantragung einer Fristverlängerung bei der EU obligatorisch. Nach der Genehmigung der Fristverlängerung durch die EU wird eine temporäre Überschreitung des Grenzwertes um bis zu 50 % bis zum Jahre 2015 legalisiert.

Auf der Grundlage von aktualisierten Daten hat das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim, als zuständige Stelle des Landes Niedersachsen, im Jahre 2011 eine neue modellgestützte Voruntersuchung über die Schadstoffbelastung in Braunschweig durchgeführt. Aufgrund der Berechnungen kann derzeit davon ausgegangen werden, dass nach Ablauf der Fristverlängerung die bis dato eingeleiteten und sich auch weiterhin in der Umsetzung befindenden Maßnahmen der Stadt Braunschweig (u.a. aus dem Luftreinhalte- und Aktionsplan) voraussichtlich ausreichen werden, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) ab dem Jahr 2015 einzuhalten.

Hier finden Sie den gültigen Luftreinhalte- und Aktionsplan Braunschweig (2007), den Beschluss des Verwaltungsausschusses der Stadt Braunschweig zur vorgezogenen Umsetzung von Einzelmaßnahmen (2008), sowie Links zu weiteren wichtigen Veröffentlichungen zur Luftreinhaltung in Braunschweig.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
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Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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