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Mobilfunk

Im Mobilfunk werden Informationen (z. B. Sprache, Daten) drahtlos mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung übertragen. Um einen möglichst flächendeckenden Empfang zu gewährleisten, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Mobilfunksendern in Deutschland.

Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Er hat für jede einzelne Anlage eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Anlagen mit 10 Watt Spitzenleistung und mehr dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die in Deutschland geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur weist für jeden Standort einer Sendefunkanlage einen individuellen Sicherheitsabstand aus. In die Bestimmung des Sicherheitsabstandes werden sowohl neu geplante Anlagen als auch bereits vorhandene Funkanwendungen sowie in der Umgebung befindliche Sender einbezogen.

Eine Übersichtskarte mit Informationen zu allen bundesweit aufgestellten Funkanlagen sowie Standorte und Ergebnisse von Kontrollmessungen finden Sie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Informationsblatt "Mobilfunk und Sendetürme" des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Das Informationszentrum Mobilfunk e. V. (IZMF) bietet eine Online-Simulation an, mit deren Hilfe sich elektromagnetische Felder von Mobilfunkantennen entsprechend der Eingaben berechnen und darstellen lassen.

Beachten Sie auch unser Stichwort Elektrosmog.

Weitere Informationen zu Mobilfunkanlagen in Braunschweig können Sie bei der Abteilung Baurecht erfragen.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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