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Baumschutz/Gehölze

Der Rat der Stadt Braunschweig hat 2002 die Baumschutzsatzung aufgehoben. Seitdem müssen die Bürger in Braunschweig grundsätzlich keine Genehmigungen mehr von der Stadt einholen, wenn sie stattliche Bäume aus welchen Gründen auch immer fällen möchten. Die Verantwortung für den Erhalt und den Schutz der meisten Bäume im Stadtgebiet von Braunschweig liegt somit bei den Einwohnern von Braunschweig, sofern die entsprechenden Bäume nicht aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erhalten sind oder sie als Naturdenkmal ausgewiesen wurden.

Ferner ist das Bundesnaturschutzgesetzt (BNatSchG) zu beachten, das eine zeitliche Beschränkung für die Fällung von Bäumen und für das Roden von Hecken vorgibt. Nach § 39 Abs. 5 BNatG dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nur Bäume gefällt werden, die im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen (Gärten, Parks, Grünanlagen) stehen. Vor der Fällung ist unbedingt sicherzustellen, dass sich keine Brut- oder Nistplätze in den Bäumen befinden. Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze dürfen in dieser Zeit überhaupt nicht entfernt werden. Lediglich ein leichter Pflegeschnitt, der maximal den Zuwachs des letzten Jahres umfasst, ist erlaubt. Auch hier ist sicherzustellen, dass keine Tiere in ihrer Brut- und Nisttätigkeit beeinträchtigt werden. Außerdem kann es im Geltungsbereich von Landschaftsschutzgebieten verboten sein, Pflanzen und somit auch Gehölze zu entnehmen.

Bei Fragen hilft Ihnen gerne die Naturschutzbehörde weiter.


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