Bauleitplanung
Gemäß § 1a Baugesetzbuch (BauGB) sind ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz im Rahmen einer Bauleitplanung in der Abwägung zu berücksichtigen und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen darzustellen.
Eine ordnungsgemäße Abwägung ist nur möglich, wenn alle notwendigen Parameter bekannt sind. Zu diesen notwendigen Parametern zählt auch jedes Vorkommen einer streng geschützten Art, so dass im potenziellen Vorkommensgebiet des Feldhamsters auf Ackerstandorten generell eine Kartierung des Feldhamsters erforderlich ist.
Ein Vorkommen des Feldhamsters würde die Flächen zu einem wichtigen Lebensraum machen. Die daraus resultierende Aufwertung des Gebietes hätte dann Auswirkungen auf die Planung und die Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung.