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Bemessung des Flächenbedarfs

Kernflächen© siehe Impressum

Die Bemessung des Flächenbedarfs entspricht in der Regel dem NLWKN-Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ und erfolgt somit in einem Flächenverhältnis von 0,3 zu den vom Eingriff betroffenen Grundflächen.

Bemessung von Kernflächen

Kernflächen müssen eine Mindestgröße von 5 ha aufweisen, um einen dauerhaft stabilen Bestand von Feldhamstern zu gewährleisten.

Schutzstreifen© siehe Impressum

Bemessung von Schutzstreifen

Damit sich der Feldhamster geeignete Lebensräume im Umfeld einer Kernfläche erschließen kann und ein dauerhaftes Überleben durch einen Individuenaustausch in der Feldflur gesichert ist, sollte jede Kernfläche von möglichst vielen netzartigen Schutzstreifen umgeben sein.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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