Bemessung des Flächenbedarfs
Die Bemessung des Flächenbedarfs entspricht in der Regel dem NLWKN-Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“ und erfolgt somit in einem Flächenverhältnis von 0,3 zu den vom Eingriff betroffenen Grundflächen.
Bemessung von Kernflächen
Kernflächen müssen eine Mindestgröße von 5 ha aufweisen, um einen dauerhaft stabilen Bestand von Feldhamstern zu gewährleisten.
Bemessung von Schutzstreifen
Damit sich der Feldhamster geeignete Lebensräume im Umfeld einer Kernfläche erschließen kann und ein dauerhaftes Überleben durch einen Individuenaustausch in der Feldflur gesichert ist, sollte jede Kernfläche von möglichst vielen netzartigen Schutzstreifen umgeben sein.