Räumliche Zuordnung
Eine räumliche Zuordnung der Kompensationsflächen zu den Eingriffsflächen erfolgt dabei besonders unter dem gesetzlich vorgegebenen Aspekt und dem definierten Begriff des "günstigen Erhaltungszustands" der Population.
Hier gilt es besonders zu berücksichtigen, dass eine streng geschützte Art aufgrund ihrer Populationsdynamik ein lebensfähiges Element des natürlichen Lebensraumes bleibt. Außerdem muss das natürliche Verbreitungsgebiet erhalten bleiben und durch einen genügend großen Lebensraum ein langfristiges Überleben der Population gesichert werden.
Aufgrund der Barrierewirkung von großen Verkehrsstraßen mit den Lärmschutzwänden und des Mittellandkanals ist davon auszugehen, dass das Feldhamstervorkommen in Braunschweig schwerpunktmäßig vier verschiedenen Metapopulationsräumen zugeordnet werden kann:
I. Vorkommensgebiet südlich der A 2 und westlich der A 39/A 391
II. Vorkommensgebiet zwischen A 39 und A 395
III. Vorkommensgebiet östlich der A 395 und südlich der A 39
IV. Vorkommensgebiet nördlich der A 39