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Washingtoner Artenschutzübereinkommen

1973 wurde das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen" – kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen" (WA) – geschlossen. Ziel des WA ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Es enthält Bestimmungen zum legalen Handel z. B. von gezüchteten Exemplaren und sieht bestimmte Verpflichtungen für Halter, Züchter und Händler vor, die von den Vertragsstaaten in ihrem Land umgesetzt werden.

Inzwischen sind 175 Staaten dem WA beigetreten. In allen EU-Mitgliedstaaten gelten einheitliche Regelungen, die die Inhalte dieses Abkommens umsetzen.

Informationen zu den betroffenen Arten, zu Ausnahmeregelungen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und Ähnlichem finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Naturschutz.

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