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Artenschutz

Eisvogel© Pierre Dalous

Unter Artenschutz werden zwei verschiedene Dinge verstanden:

  1. Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden. Maßgebliche Gesetze hierfür sind z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
  2. Die Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen. So soll gesichert werden, dass diese Arten in unserer Natur erhalten bleiben. Artenschutzmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dazu gibt es bereits im eigenen Garten verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiere. Die Amphibienschutzaktion ist ebenfalls eine Artenschutzmaßnahme.

    Nähere Informationen zum Artenschutz in Braunschweig erhalten Sie in diesem Internetauftritt oder bei der Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig.


Wer bei der Erhaltung der vielfältigen Artengemeinschaften mithelfen möchte, wird gebeten der Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig seine Beobachtungen mitzuteilen. Denn diese Informationen können uns dabei helfen mehr über gefährdete und seltene Arten im Stadtgebiet zu erfahren.

Bei den Meldungen sollten Sie uns mitteilen:

  • Welche Art(en) haben Sie beobachtet oder vorgefunden?
  • Wo haben Sie etwas beobachtet, wenn möglich die genaue Ortsangabe mit Straße und Ortsteil?
  • Wann, an welchem Tag (Datum) und zu welcher Tageszeit haben Sie etwas beobachtet?
  • Wie viele Individuen waren es?

Das landesweite Erfassungsprogramm zu Pflanzen- und Tierarten bietet ebenfalls Gelegenheit sich ehrenamtlich für den Artenschutz zu engagieren.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

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Bildnachweise

  • Pierre Dalous