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FFH-Gebiete

Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinier (92/43/EWG), mit der sich die Mitgliedsstaaten u.a. dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen.

Zentrale Bestimmung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinier ist: Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.

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