Die Landschaftsplanung ist ein Instrument des behördlichen Naturschutzes. Darin ist der gesellschaftliche Wille festgelegt, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, damit sie auch für die künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Zu den natürlichen Lebensgrundlagen zählen Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen.
Im Rahmen der Landschaftsplanung werden Belastungen und Qualitäten von Natur und Landschaft ermittelt. Es wird dargestellt, wie bestehende und erkennbare Konflikte mit den natürlichen Lebensgrundlagen auch mittels Maßnahmen der Landschaftspflege bewältigt werden können. Die Landschaftsplanung liefert für die Anwender vielseitige Informationen über die ökologischen Zusammenhänge und über die naturschutzfachlichen Ziele im Planungsraum.
Braunschweig als kreisfreie Stadt hat die Aufgabe einen Landschaftsrahmenplan (LRP) aufzustellen.
Für die Landschaftsplanung sind in Braunschweig der Fachbereich Stadtgrün und die Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig zuständig.

