Natura 2000
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten in Europa, das dem Schutz und der Erhaltung von natürlichen und naturnahen Lebensräumen sowie gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten dient. Die Grundlage für die Bestimmung der Schutzgebiete sind die bereits 1979 beschlossene Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten, die EG-Vogelschutz-Richtlinie, und die Richtlinie über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie.
Maßnahmenplanung in Natura 2000-Gebieten
Die Lebensraumtypen und Arten gemäß FFH- und EU-Vogelschutzrichtlinie sind durch geeignete Maßnahmen auf Dauer in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten bzw. ist dieser wiederherzustellen. Bezogen auf die einzelnen Natura 2000-Gebiete ist die angeführte allgemeine Verpflichtung zu konkretisieren, und es sind die nötigen Erhaltungsmaßnahmen gem. Art. 6 Abs. 1 FFH-Richtlinie bzw. analog Art. 4 Abs. 1 und 2 EU-Vogelschutzrichtlinie festzulegen.
Die Natura 2000-Maßnahmenplanung ist eine gutachtliche Fachplanung des Naturschutzes und umfasst mehrere Planungsinstrumente, die je nach Gebietssituation eingesetzt werden können. Sie dient im Kern der Identifikation der nötigen Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Natura 2000-Lebensraumtypen und –Arten auf der Ebene der einzelnen Natura 2000-Gebiete. Hierbei werden die Nutzungsinteressen nach Art. 2 Abs. 3 der FFH-Richtlinie angemessen berücksichtigt. Damit bilden diese Planungen für die zuständigen Unteren Naturschutzbehörden (UNB) die Basis zur rechtsverbindlichen Festlegung der notwendigen Erhaltungsmaßnahmen über geeignete rechtliche, vertragliche oder administrative Instrumente. Ferner sollen die Pläne Empfehlungen zur weiteren Entwicklung der Gebiete geben.