Naturdenkmäler
Einzelne Naturschöpfungen können nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz und § 21 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz entweder wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- oder Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit als Naturdenkmal (ND) ausgewiesen werden. Sie sind streng geschützte Objekte der Natur, die als Einheit erkennbar sind. Wie bei den Naturschutzgebieten gilt auch für die Naturdenkmäler das absolute Veränderungsverbot.
Im Stadtgebiet Braunschweig sind von der Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig zur Zeit 27 Naturdenkmäler ausgewiesen. Dabei handelt es sich um flächen- und linienhafte Objekte, z. B. Teiche, Bäume, Quellen oder Bachläufe sowie historisch bedeutsame Elemente wie die Klostermauer von Riddagshausen oder die Landwehren.