Naturdenkmäler: Bäume
Naturdenkmalsammelverordnung-Bäume
Nachdem der Rat der Stadt Braunschweig im September 2020 die neue Naturdenkmalsammelverordnung-Bäume beschlossen hat, ist diese am 29. Oktober 2020 in Kraft getreten. Seitdem gibt es zu den bereits bestehenden 10 Baumnaturdenkmalen noch weitere 45 besonders wertvolle und prägende Bäume und Baumgruppen, die nun als Naturdenkmal ausgewiesen sind. Die Bäume verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet, ca. die Hälfte der Bäume steht auf privatem Grund. Die Auswahl der 45 Bäume ergab sich aus Vorschlägen von Braunschweiger Bürgerinnen und Bürgern, von Naturschutzverbänden sowie von den entsprechenden Facheinheiten der Verwaltung. Die Schutzwürdigkeit der Bäume leitet sich insbesondere aus den ökologischen Werten sowie dem häufig ästhetisch-prägenden Erscheinungsbild ab. Für diesen besonders wertvollen und stadtprägenden Braunschweiger Baumbestand möchte die Verwaltung mit der Ausweisung von Bäumen als Naturdenkmal einen Schutzschirm installieren.
Gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes ist die Beseitigung des Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, verboten. Damit ist für Naturdenkmäler ein generelles Veränderungsverbot vorgesehen. Im Fall der Naturdenkmalsammelverordnung umfasst dies die ausgewiesenen Bäume samt der Fläche unter der Krone (Traufbereich) und einem 1,50 m breiten Sicherheitsstreifen über den Traufbereich des jeweiligen Baumes hinaus. In diesem Schutzbereich ist jedoch die ordnungsgemäße Nutzung der Flächen in der bisherigen Art und im bisherigen Umfang sowie die fachgerechte Unterhaltung und Instandsetzung der Flächen freigestellt, sofern dadurch nicht der Charakter sowie der Erhalt des Naturdenkmals gefährdet wird. Auch Gärten innerhalb des Schutzbereiches sind weiterhin im bisherigen Umfang nutzbar.
Die Verordnung sowie die dazugehörige Karte zur Lage der einzelnen Bäume können hier eingesehen werden: