Naturschutzgebiet Riddagshausen
Die naturnahe Teichlandschaft im Osten der Stadt Braunschweig zwischen den Orten Riddagshausen, Gliesmarode, Schapen und Weddel stellt das größte Naturschutzgebiet der Stadt Braunschweig dar. Das Gebiet, das von ausgedehnten Teich- und Röhrichtflächen, Wiesen und Weiden sowie naturnahen Laubwäldern geprägt wird, umfasst heute eine Fläche von ca. 526 ha.
Das vielfältige Angebot an großen und kleinen Gewässern, Röhrichtbeständen, sumpfigen Bereichen und Feuchtwiesen bietet Lebensraum für eine Vielzahl an Vogelarten, aber auch für Fische, Amphibien und Libellen. Die alten Eichenbestände bieten vor allem Spechten und Fledermäusen Nahrung und Unterschlupf. Auf den schonend genutzten Wiesen- und Weideflächen kommen zahlreiche, z.T. seltene Pflanzenarten und unzählige Insektenarten vor. Auch die Vielfalt der in Riddagshausen lebenden Pilzarten ist beachtlich.
Aufgrund der besonderen Vielfalt, des Artenreichtums und der Schönheit des Gebietes erhielt es bereits 1936 den strengen Schutzstatus „Naturschutzgebiet“. Deshalb steht der Schutz der hier lebenden, empfindlichen Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund.
Aufgrund der zahlreichen hier lebenden Brut-, Rast-, und Gastvögel, unter welchen sich auch einige seltene und gefährdete Arten befinden, wurde das Gebiet 2002 als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet. Drei Jahre später kam der Schutzstatus als FFH-Gebiet (Schutzgebiet nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU) hinzu. Damit ist das Naturschutzgebiet Riddagshausen ein wichtiger Baustein des europaweiten Schutzgebietssystems Natura 2000.
Die besondere Schönheit und die stadtnahe Lage machen das Naturschutzgebiet Riddagshausen aber auch zu einem beliebten Naherholungsgebiet, das weit über die Stadtgrenzen Braunschweigs hinaus bekannt ist.
Die Vereinbarkeit der Funktion als Naherholungsgebiet mit den Zielsetzungen des Naturschutzes spielt für die langfristige Erhaltung des Gebietes eine wichtige Rolle.
Alle Besucher sind daher aufgefordert, sich gegenüber der Tier- und Pflanzenwelt rücksichtsvoll zu verhalten und die geltenden Regeln zu beachten.
Die Verordnung für das Naturschutzgebiet schreibt dazu vor (Auszug):
Im Naturschutzgebiet (NSG) darf grundsätzlich nichts passieren, was das Gebiet oder Teile davon zerstört, beschädigt oder verändert (ausgenommen sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Naturschutzbehörde).
- Die Wege dürfen im Naturschutzgebiet nicht verlassen werden.
- Hunde müssen im NSG ganzjährig an der Leine geführt werden.
- Das Füttern von Wasservögeln jeder Art ist nur am Kreuzteich erlaubt.
- Das Betreten der zugefrorenen Teichflächen im Winter ist nur auf dem Kreuzteich gestattet.
- Die Ruhe der Natur darf nicht durch Lärm gestört werden.
- Es darf nur auf hierfür vorgesehenen Reitwegen geritten werden.
- Modellflugzeuge und ferngesteuerte Geräte sowie andere Luftfahrzeuge einschließlich Drachen dürfen im NSG nicht gestartet bzw. fliegen gelassen werden.
- Nur dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen, Wege und Plätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden bzw. nur dort dürfen Autos geparkt werden.
Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen diese Verbote stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße in beträchtlicher Höhe geahndet werden kann.