Naturschutzgebiet "Thuner Sundern"
Die öffentliche Auslegung der Verordnung wird bis zum 2. Dezember 2022 verlängert.
Auslegung des Entwurfs der Verordnung zur Sicherung des auf dem Braunschweiger Stadtgebiet liegenden Anteils des Vogelschutzgebietes V48 als Naturschutzgebiet „Thuner Sundern“
Im Rahmen der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Abl. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7) beabsichtigt die Stadt Braunschweig, den auf dem Stadtgebiet liegenden Anteil des EU-Vogelschutzgebietes V48 „Laubwälder zwischen Braunschweig und Wolfsburg“ (GGB-Code DE 3630-401) als Naturschutzgebiet „Thuner Sundern“ auszuweisen:
Aufgrund der §§ 20, 22, 23, 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. §§ 14, 16 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG (NAGBNatSchG) soll die derzeitig dort geltende Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Thune“ soweit diese das EU-Vogelschutzgebiet betrifft, aufgehoben und dieses Gebiet neu, mit der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Thuner Sundern“, unter Schutz gestellt werden. Das entsprechende Gebiet ist auf der beigefügten Karte dargestellt.
Der Entwurf der Naturschutzgebiets-Verordnung liegt nebst Begründung
vom 26. September 2022 bis 27. Oktober 2022
bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig zu den Zeiten Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Entwurf kann darüber hinaus im Aushang des Fachbereiches Stadtplanung und Geoinformation, Langer Hof 8 – Eingangsbereich – werktags außer sonnabends, von 8:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden.
Bedenken und Anregungen zum Verordnungsentwurf können von jedermann während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig vorgebracht werden.
Die Hygienestandards zur Begrenzung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind zu beachten. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung zur Einsicht der Unterlagen ist erwünscht (Tel.: 0531 470-6305).