Natur- und Landschaftsschutz
Natur und Landschaft gilt es so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter erhalten bleiben. Auch die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft muss gesichert werden. Denn Natur und Landschaft sind eine wichtige Lebensgrundlage des Menschen und bieten darüber hinaus einen Erholungsraum, den auch die Städter zu schätzen wissen.
Das Bundesnaturschutzgesetz und das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz sehen die Möglichkeit vor, bestimmte Flächen unter Schutz zu stellen. In Abhängigkeit von Gegebenheit und Schutzzweck gibt es verschiedene Schutzkategorien. Folgende sind in Braunschweig ausgewiesen:
- FFH-Gebiete
- EU-Vogelschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturdenkmäler
- Geschützter Landschaftsbestandteil
Darüber hinaus sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich unter Schutz gestellt.
Bei Beeinträchtigung geschützter Gebiete schreitet die Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig ein, z. B. wenn dort gezeltet wird, Feuer abgebrannt werden, Lärmbelästigung entsteht oder geschützte Pflanzen oder Tiere entfernt werden. Die Naturschutzbehörde ist auch zuständig für naturschutzrechtliche Genehmigungen aller Art, z. B. wenn eine Veranstaltung in einem Landschaftsschutzgebiet stattfindet oder wenn Veränderungen in einem Landschaftsschutzgebiet erfolgen sollen.