Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig
Zuständige Behörde für Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig. Ihre Aufgaben werden vor allem durch das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt.
Dementsprechend bilden folgende Themen die Schwerpunkte der Arbeit: die Beurteilung von Bauvorhaben im Sinne der Eingriffsregelung, Landschaftsplanung inkl. Landschaftsrahmenplan, Aufsicht über die Schutzgebiete und die Steuerung von geeigneten Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in diesen Gebieten sowie Biotop- und Artenschutz, z. B. die Amphibienschutzaktion und der Schutz des Waldes.