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Tiergehege

Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wildlebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr, gehalten werden und die kein Zoo sind.

Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der Naturschutzbehörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Diese kann dann Anordnungen treffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sicherzustellen (§ 43 Bundesnaturschutzgesetz).

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Bereich Bürger-Info unter dem Stichwort "Anzeige eines Tiergeheges".


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