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Plangenehmigung "Regenrückhaltebecken Braunstraße Süd"

Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH hat für den Bau eines naturnahen Regenrückhaltebeckens für das Baugebiet „Braunstraße Süd“ einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz gestellt.

Aufgrund des Antrags der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH vom 15. April 2011 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Bau eines Vorfluters, eines Regenrückhaltebeckens und eines Entwässerungsgrabens im Bereich „Braunstraße Süd“ erteilt.

Plangenehmigung (pdf; 0,21 MB)


Antragsunterlagen

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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