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Plangenehmigung „Hochwasserrückhaltebecken an der Kleinen Mittelriede“

Die Stadtentwässerung Braunschweig hat für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Kleinen Mittelriede östlich der BAB A 391 und südlich der Kälberwiese, kurz vor der Einmündung der Kleinen Mittelriede in die Schölke einen Antrag auf Plangenehmigung gemäß § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltgesetz gestellt.

Im Zuge der Baumaßnahme wird der vorhandene Verbindungsgraben im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens verschlossen. Zudem wird die Kleine Mittelriede stellenweise aufgeweitet, um zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen. Das Hochwasserrückhaltebecken wird mittels einer Überlaufschwelle an die Kleine Mittelriede angeschlossen.

Ziel der Maßnahme ist es, die unterhalb liegende Schölke im Fall eines extremen Hochwasserereignisses zu entlasten. Um ein vorheriges Volllaufen des Hochwasserrückhaltebeckens zu verhindern, ist die Überlaufschwelle für ein HQ100 bemessen. Die Spitze der Hochwasserwelle wird so gekappt.

Die Antragsstellerin hat für die oben genannte Maßnahme einen Antrag auf vorzeitigen Beginn noch im Kalenderjahr 2010 gestellt. Mit der Baufeldfreimachung und den nötigen Erdarbeiten kann so noch vor den Brut- und Vegetationszeiten begonnen werden. Des Weiteren könnte das Hochwasserrückhaltebecken schon im Frühjahr funktionstüchtig sein.

Die Antragsstellerin hat sich verpflichtet alle bis zur Entscheidung verursachten Schäden und falls die Plangenehmigung nicht erteilt wird den früheren Zustand wiederherzustellen. Dem Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn wird somit voraussichtlich entsprochen.

Antragsunterlagen

Zulassung vorzeitiger Beginn

Ich habe aufgrund des Antrags der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH die Zulassung für den vorzeitigen Beginn des Baus des Hochwasserrückhaltebeckens an der Kleinen Mittelriede, des teilweisen Verschlusses eines vorhandenen Verbindungsgrabens und der stellenweisen Aufweitung der Kleinen Mittelriede erteilt.

Zulassung vorzeitiger Beginn (pdf; 0,16 MB)


Informationstermin

Am 1. Februar 2011 wurde ein öffentlicher Informationstermin für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und die Vertreterinnen und Vertreter des Stadtbezirksrates sowie weiteren Interessierten im Vereinsheim des Siedlervereins Alt-Petritor e. V. durchgeführt. Das Projekt wurde von der Vorhabenträgerin und ihrem Planungsbüro vorgestellt. Die Fragen der Anwesenden wurden beantwortet. Die Niederschrift und der während der Veranstaltung gehaltene Vortrag sind nachfolgend beigefügt.

Plangenehmigung

Aufgrund des Antrags der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH vom 16. November 2010 wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens an der Kleinen Mittelriede mit entsprechenden Auflagen und Hinweisen erteilt.

Plangenehmigung vom 17.02.2011 (pdf; 0,23 MB)


Die Anlagen zur wasserrechtlichen Plangenehmigung entsprechen den Antragsunterlagen – zusätzlich werden die nachfolgenden Unterlagen veröffentlicht:

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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