Mobilfunk
Im Mobilfunk werden Informationen (z. B. Sprache, Daten) drahtlos mit Hilfe hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung übertragen. Um einen möglichst flächendeckenden Empfang zu gewährleisten, gibt es inzwischen eine Vielzahl von Mobilfunksendern in Deutschland.
Bei Funktürmen und Sendemasten ist der Betreiber für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich. Er hat für jede einzelne Anlage eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur zu beantragen. Anlagen mit 10 Watt Spitzenleistung und mehr dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die in Deutschland geltenden Grenzwerte eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur weist für jeden Standort einer Sendefunkanlage einen individuellen Sicherheitsabstand aus. In die Bestimmung des Sicherheitsabstandes werden sowohl neu geplante Anlagen als auch bereits vorhandene Funkanwendungen sowie in der Umgebung befindliche Sender einbezogen.
Eine Übersichtskarte mit Informationen zu allen bundesweit aufgestellten Funkanlagen (Öffnet in einem neuen Tab) sowie Standorte und Ergebnisse von Kontrollmessungen finden Sie auf den Webseiten der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk erhalten Sie beim Bundesamt für Strahlenschutz (Öffnet in einem neuen Tab).
Beachten Sie auch unser Stichwort Elektrosmog.
Weitere Informationen zu Mobilfunkanlagen in Braunschweig können Sie bei der Abteilung Baurecht (Öffnet in einem neuen Tab) erfragen.