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Abwasserbehandlung

Schmutzwasser muss vor der Einleitung in ein Gewässer gereinigt werden. Das geschieht in Braunschweig im Klärwerk Steinhof oder bei wenigen, nicht an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücken in Kleinkläranlagen auf den Grundstücken.

Für den Bau und Betrieb dieser Kleinkläranlagen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der Wasserbehörde erforderlich. Einige der hierfür erforderlichen Formulare finden Sie im Formular-Service der Stadt Braunschweig, im Themenbereich "Gewässernutzung, Grundwasser, Abwasser".

Die Entnahme und Entsorgung des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen erfolgt ausschließlich durch die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH.

 

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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