Für Bohrvorhaben wie z. B. Gartenbrunnen besteht eine Anzeigepflicht nach dem Niedersächsischen Wassergesetz, dem Bundesberggesetz sowie dem Lagerstättengesetz. Auf der Internetseite des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie steht hierfür eine Online-Bohranzeige zur Verfügung.
Diese Anzeige ist nach dem Online-Versand auszudrucken und an die Untere Wasserbehörde zu senden.
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