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Brennbare Flüssigkeiten

Die „Verordnung über Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten zu Lande" (VbF) trat am 1. Januar 2003 außer Kraft.

Seit dem 1. Januar 2003 werden in der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes" (BetrSichV) die Belange der ehemaligen VbF geregelt.

Montage, Installation, Betrieb, wesentliche Veränderungen und Änderungen der Bauart oder der Betriebsweise, welche die Anlagensicherheit beeinflussen, von:

  • Lageranlagen mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern,
  • Füllstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Liter je Stunde,
  • Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen sowie
  • Entleerstellen mit einer Umschlagkapazität von mehr als 1.000 Liter je Stunde

 

bedürfen der Erlaubnis der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zu wassergefährdenden Stoffen.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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