Grundwasser, das aus einem privaten Brunnen gefördert wird, darf im eigenen Haushalt und in geringen Mengen auch im Garten verwendet werden. Wer einen neuen Brunnen anlegen will, benötigt zwar keine Genehmigung, er muss aber seinen Plan vorher bei der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig "anzeigen".
Auf der Internetseite des Nds. Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie steht hierfür eine Online-Bohranzeige zur Verfügung.
Diese Anzeige ist nach dem Online-Versand auszudrucken und an die Untere Wasserbehörde zu senden.

