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Gewässerschutzbeauftragte(r)

Jede Firma, Einrichtung oder andere Benutzer, die pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser in ein Gewässer einleiten dürfen, müssen einen Gewässerschutzbeauftragten bestellen.

Der Gewässerschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Interesse des Gewässerschutzes eingehalten werden. Er wirkt außerdem darauf hin, dass geeignete Abwasserbehandlungsverfahren verwendet und dass die entstehenden Reststoffe ordnungsgemäß verwertet oder beseitigt werden.

Die Verpflichtung zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten ist im Niedersächsischen Wassergesetz geregelt. Die Gewässerschutzbeauftragten sind bei der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig registriert.

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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