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Heizöltank

Undichte Heizöllageranlagen sind eine erhebliche Gefahr für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser, unser wichtigstes Lebensmittel. Sollte auslaufendes Heizöl den Boden oder das Grundwasser verunreinigen, entstehen erhebliche Sanierungskosten, die der Verursacher möglicherweise selbst zu zahlen hat. Auch eine vorhandene Versicherung tritt im Schadensfall bei Verletzung von Sorgfaltspflichten nicht ein, denn Sie sind für die Sicherheit Ihrer Heizöllageranlage selbst verantwortlich.

Oberirdische Heizöllageranlagen ab einem Lagervolumen von mehr als 1.000 Litern sowie alle Erdtanks sind von Ihnen bei der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig vor Einbau des Tanks anzuzeigen. Dort können Sie auch erfahren, ob der Lagerort in einem Schutzgebiet liegt. In Schutz- und festgesetzten Überschwemmungsgebieten sind alle Anlagen anzuzeigen. Die Anzeigepflicht gilt auch bei Stilllegung.

Falls es zu einem Unfall beim Betanken oder zu einem Leck kommt: Das Austreten von Heizöl über den Bereich der Heizölanlage (z. B. den Auffangraum) hinaus ist - soweit es sich nicht um ganz geringfügige Mengen handelt - unverzüglich der Unteren Wasserbehörde oder der Polizei zu melden. 

Umfangreiche weitere Informationen für den sicheren Betrieb Ihrer Heizölanlage finden Sie in dem Merkblatt "Der sichere Heizöltank".

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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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