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Oker: Hochwasserschutz

Bäume an der Oker (Quelle: Stadt Braunschweig)

Das Land Niedersachsen hat im Zusammenhang mit der Neuausweisung eines Überschwemmungsgebietes für die Oker hydraulische Berechnungen für ein hundertjährliches Hochwasser (HQ100) durchführen lassen. Dabei wurden Siedlungsbereiche ermittelt, die bei einem HQ100 überschwemmt werden. Es handelt sich u. a. um einen Bereich im Stadtbezirk 310 – westliches Ringgebiet (Spinnerstraße) – und um Bereiche im Stadtbezirk 331 – Nordstadt (Schwarzer Berg und Tunicastraße).

Hochwasserschutz Spinnerstraße

Die Planung sieht ein ca. 355 m langes und rund 0,60 m hohes Dammbauwerk mit befahrbarer Dammkrone in der Trasse des vorhandenen Geh-/Radweges - in Teilbereichen mit einer Winkelstützwand in der westlichen Böschung - vor. Die Höhenlage des Bauwerks ist so bemessen, dass ein hundertjährliches Hochwasser (zuzüglich 30 cm Freibord) zurückgehalten werden kann.

Für die beantragte Hochwasserschutzmaßnahme wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung erteilt. Die Plangenehmigung vom 2. März 2009 sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie unter Plangenehmigung "Errichtung einer Hochwasserschutzanlage an der Oker im Bereich Spinnerstraße".

Hochwasserschutz Tunicastraße

Die Planung sieht ein ca. 160 m langes und rund 0,50 m hohes Dammbauwerk mit befahrbarer Dammkrone in der Trasse des vorhandenen Geh-/Radweges vor. Die Höhenlage des Bauwerks ist so bemessen, dass ein hundertjährliches Hochwasser (zuzüglich 30 cm Freibord) zurückgehalten werden kann.

Für die beantragte Hochwasserschutzmaßnahme wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung erteilt. Die Plangenehmigung vom 6. März 2009 sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie unter Plangenehmigung "Errichtung einer Hochwasserschutzanlage an der Oker im Bereich Tunicastraße".

Hochwasserschutz Schwarzer Berg

Die Planung im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz am Schwarzen Berg sah ursprünglich ein ca. 205 m langes und rund 0,80 m hohes Dammbauwerk vor, auf dessen Krone anschließend der hier bereits bestehende Weg geführt werden sollte. Im nördlichen Bereich kann aufgrund der Enge zwischen Oker und den benachbarten Grundstücken der Weg nicht angehoben werden, so dass hier eine Spundwand in der Höhe des vorhandenen Geländers zum Einsatz kommen soll. Die Höhenlage des Bauwerks ist insgesamt so bemessen, dass ein hundertjährliches Hochwasser (zuzüglich 30 cm Freibord) zurückgehalten werden kann. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde die Maßnahme aufgrund von Einwendungen umgeplant. Genehmigt wurde die Ausführung als Spundwand mit einer Winkelstütze, so dass auf eine Anhebung des Weges verzichtet werden kann.

Für die beantragte Hochwasserschutzmaßnahme wurde eine wasserrechtliche Plangenehmigung erteilt. Die Plangenehmigung vom 29. Sept. 2009 sowie die dazugehörigen Anlagen finden Sie unter Plangenehmigung "Errichtung einer Hochwasserschutzanlage an der Oker im Bereich Schwarzer Berg".

Die Unterlagen zum Herunterladen

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