Aktuelles zum Ausweisungsverfahren
Im Bereich des Okerdükers in Watenbüttel wird die funktionstüchtige Rückschlagklappe des Gewässers Steinecke berücksichtigt und im Bereich der Veltenhöfer Schleife können durch eine neue einheitliche Modellierung die bei realen Hochwässern gemessenen Werte besser rekonstruieren werden. Die auszuweisende Überschwemmungsfläche wird sich dadurch verkleinern.
Das Ausweisungsverfahren soll ohne Neustart in der 1. Hälfte des Jahres 2012 abgeschlossen werden.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat für die Oker das Gebiet ermittelt, in dem ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Das ermittelte Gebiet geht wesentlich über die bei den letzten großen Hochwässern in den Jahren 1994 und 2002 überschwemmten Gebiete hinaus.
Das Überschwemmungsgebiet wurde durch Veröffentlichung der entsprechenden Karten am 03. Feb. 2010 vorläufig gesichert, d. h. die in den Karten ausgewiesenen Gebiete gelten seit dem als festgesetzt.
- Im Überschwemmungsgebiet dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden.
- Die Errichtung und die Erweiterung baulicher Anlagen bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung, die nur erteilt werden darf, wenn u. a. verloren gehender Retentionsraum zeitgleich ausgeglichen und hochwasserangepasst gebaut wird.
- Auch der Umbruch von Grünland (Erosionsgefahr), die Erhöhung oder Vertiefung der Erdoberfläche sowie die Anlage von Baum- und Strauchpflanzungen bedürfen der Genehmigung.
Ausweisungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet der Oker
Das Festsetzungsverfahren für das Überschwemmungsgebiet hat durch die Auslegung der Unterlagen vom 10.05. bis 09.06.2010 begonnen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erfolgte in der Braunschweiger Zeitung vom 03.05.2010. Bis zum Ablauf der Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Ablauf der einmonatigen Auslegungsfrist, also bis zum 23.06.2010 können Betroffene Einwendungen bei der Stadt Braunschweig geltend machen. Parallel zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger werden die zuständigen Fachbehörden in das Verfahren eingebunden. Die eingegangenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden werden in einem Erörterungstermin behandelt. Zu diesem nichtöffentlichen Termin wird gesondert eingeladen. Auf der Grundlage dieser Erörterung entscheidet der Rat der Stadt abschließend über die Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes.
Unterlagen zum Herunterladen
- Verordnungsentwurf
über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Oker (pdf; 23,5 KB) - öffentliche Bekanntmachung (03.05.2010)
(pdf; 19,3 KB) - Übersichtskarte 1
1:50000 (pdf; 727,2 KB) - Übersichtskarte 2
1:50000 (pdf; 701,8 KB) - Lageplan: Blatt 1
1:5000 (pdf; 3078,8 KB) - Lageplan: Blatt 2
1:5000 (pdf; 3463,8 KB) - Lageplan: Blatt 3
1:5000 (pdf; 4356,1 KB) - Lageplan: Blatt 4
1:5000 (pdf; 3915,8 KB) - Lageplan: Blatt 5
1:5000 (pdf; 2947,2 KB)

