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Wabe/Mittelriede: Gewässerentwicklungskonzept

Massnahmen - Abschnitt 8© Stadt Braunschweig

Die Untere Wasserbehörde hat ein Gewässerentwicklungskonzept für die Wabe und die Mittelriede im Stadtgebiet Braunschweig erarbeiten lassen.

Sauberes Wasser und lebendige und artenreiche Fließgewässer sind hohe Güter unserer Gesellschaft. Um diese nachhaltig zu sichern, fordert die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und nachfolgend das deutsche Wasserrecht neben dem Nachhaltigkeitsaspekt insbesondere die Funktions- und Leistungsfähigkeit von Gewässern als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten und zu verbessern. Die Sauberkeit unserer Gewässer konnte in den letzten Jahrzenten maßgeblich verbessert werden, nun fehlt den potentiellen Bewohnern in erster Linie das „Mobiliar“ – Ufergehölze, Totholz, Steilwände und Störsteine, Kiesbänke und Kolke gehören zu einem intakten Gewässer dazu. Gewässer und die sie begleitenden Auen haben weiterhin vielfältige Erholungsfunktionen für die Menschen.

Zusätzlich sind zum Schutz vor Hochwasserereignissen Maßnahmen zu treffen, die das Rückhaltevermögen im Einzugsgebiet eines Fließgewässers wieder erhöhen. Die Entwicklung naturnaher Gewässer ist in dieser Hinsicht eine wichtige Aufgabe des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Das vorliegende Gewässerentwicklungskonzept soll an dieser Stelle ansetzen und durch die Bewertung des heutigen Zustandes und das Aufzeigen der vorhandenen Defizite einen Handlungsrahmen zur naturnahen Entwicklung der Wabe und Mittelriede vorgeben. Maßstab sind hier die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Der „gute ökologische Zustand“ bzw. das „gute ökologische Potenzial“, wie sie durch die Wasserrahmenrichtlinie gefordert werden, sind EU-weite Ziele, welche bis zum Jahre 2015 auch für Wabe und Mittelriede zu erreichen sind. In den nächsten Jahren werden daher Bewirtschaftungspläne und Maßnahmen zu entwickeln sein, um dieses Ziel zu erreichen.

Schüler der IGS beim Einbau von Totholz als Strukturelement (2009)© Stadt Braunschweig

Das Gewässerentwicklungskonzept soll als Angebotsplanung dienen und Diskussions- und Informationsgrundlage für Betroffene und Interessierte sein. Es ist nicht verbindlich und hat in seiner derzeitigen Form keine rechtlichen Auswirkungen. Wege zum Ziel sollen aufgezeigt werden und es soll zu weiteren Initiativen anregen.

Der Fachbereich Umwelt wird an der Umsetzung von Maßnahmen Interessierte im Rahmen ihrer Möglichkeiten begleiten und soweit möglich Landesmittel für die Realisierung von Maßnahmen einwerben.


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