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Wabe/Mittelriede: Überschwemmungsgebiet

Gliesmaroder Turm (Quelle: Stadt Braunschweig)

Das Überschwemmungsgebiet für die Wabe und die Mittelriede ist mit der Verordnung vom 19.08.2011 neu festgesetzt worden. Die Verordnung ist nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für die Stadt Braunschweig am 30.09.2011 in Kraft getreten.




Die Grenzen des neu festgesetzen Überschwemmungsgebietes sind aus den folgenden Karten ersichtlich.

Innerhalb des in diesen Karten dargestellten Gebietes gelten besondere Schutzvorschriften nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Insbesondere sind hier die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen, die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Aufbringen und Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf dem Boden, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche, das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können sowie die Umwandlung von Grünland in Ackerland untersagt. Ausnahmen von diesen Verboten regelt der § 3 der Überschwemmungsgebiets-Verordnung.

Der genaue Wortlaut des § 78 WHG kann hier nachgelesen werden:

§ 78 Wasserhaushaltsgesetz (pdf; 0,02 MB)


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