Schwermetalle auf Kinderspielflächen in der Okeraue
Im Jahr 2010 wurde eine verwaltungsinterne Projektgruppe ins Leben gerufen, die sich mit der Schwermetallbelastung auf Kinderspielflächen in der Okeraue befassen sollte. Die Projektgruppe setzte sich aus Vertreter/-innen aus den Abteilungen Umweltschutz und Gesundheitsamt und den Fachbereichen Kinder, Jugend und Familie und Stadtgrün und Sport zusammen.
Insgesamt wurden in den Jahren 2010 und 2011 88 Kinderspielflächen genauer betrachtet, die aufgrund ihrer Nähe zur Oker im Verdacht standen, möglicherweise mit Schwermetallen belastet zu sein. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt und dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz wurden auf der Grundlage der Ableitungsmaßstäbe für die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung Handlungswerte festgelegt.
Diese Handlungswerte wurden nur bei einem der untersuchten Objekte (Bolzplatz Bruchweg/Bruchwiese in Stöckheim) geringfügig überschritten. Auf den übrigen Objekten wurden keine Überschreitungen festgestellt.
Der Bolzplatz Bruchweg/Bruchwiese in Stöckheim soll umgestaltet werden. Auf einer Fläche von ca. 700 m2 wird im Jahr 2012 Boden mit einer Mächtigkeit von 20 cm aufgetragen und Rasen eingesät. Gleichzeitig wird mit der Maßnahme die Nutzbarkeit des Platzes verbessert.
Im nächsten Arbeitsschritt zur Bewältigung der Problematik der Schwermetallbelastung sollen die landwirtschaftlich genutzten Flächen einer genaueren Betrachtung unterzogen werden.
Gemeinsam mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie wird auf der Basis von Untersuchungsergebnissen aus Braunschweig und landesweit verfügbarer Daten eine Karte der Gebiete entwickelt, auf denen Schwermetallbelastungen zu erwarten sind. Damit sollen die betroffenen Landwirte in die Lage versetzt werden, ihren Verpflichtungen zur Erzeugung unbedenklicher Nahrungs- und Futtermittel qualifizierter nachzukommen.
Der nachfolgenden Karte kann der Betrachtungsbereich „Kinderspielflächen“ entnommen werden. Dieser Bereich wurde bewusst sehr groß gewählt, da nur so die erforderliche Sicherheit für die Betrachtung der sensiblen Nutzung als Kinderspielfläche gewährleistet werden konnte.
Kinderspielflächen im Okereinflussbereich (Stand: 09.02.2012) (pdf; 2,86 MB)
Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Lamme aufgehoben - Prüfpflichten für Heizöllagerungen ändern sich
Die Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG hat das Wasserwerk in Lamme zum Ende des Jahres 2011 stillgelegt. In den letzten beiden Jahrzehnten wurde nur noch rund ein Drittel der zugelassenen Wassermenge gefördert. Veränderungen des Grundwasserspiegels in bebauten Bereichen sind aufgrund der geringen Fördermengen - nur 10 % der Grundwasserneubildung wurden tatsächlich genutzt - nicht zu erwarten.
Mit der dauerhaften Einstellung der Trinkwassergewinnung entfiel der Schutzzweck für das Wasserschutzgebiet. Der Rat der Stadt Braunschweig hat deshalb in seiner Sitzung am
8. November 2011 beschlossen, die Wasserschutzgebietsverordnung für das Wasserwerk Lamme aufzuheben.
Ab dem Jahreswechsel 2011/2012 sind somit die Verbote und beschränkt zulässigen Handlungen der Schutzgebietsverordnung entfallen.
Mit Aufhebung der Schutzgebietsverordnung entfiel außerdem die alle 5 Jahre wiederkehrende Prüfpflicht für oberirdische Heizölanlagen mit einem Volumen von 1 m³ bis 10 m³; für unterirdische Heizöllagerungen verlängert sich das Prüfintervall von 2 ½ auf 5 Jahre. Die Untere Wasserbehörde der Stadt Braunschweig hat die betroffenen Betreiber von Heizölanlagen entsprechend informiert.

