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Wasserschutzgebiet

Vorsorge zur Vermeidung von Grundwasserverunreinigungen hat Priorität. Denn schon eingetretene Schäden zu beseitigen, ist besonders beim Grundwasser schwierig und teuer oder sogar überhaupt nicht möglich. Ein wichtiges Instrument zur Sicherung von Grundwasser zum Zwecke der Trinkwasserversorgung ist daher die Festsetzung von Wasserschutzgebieten.

In Braunschweig besteht ein Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Bienroder Weg. Die Festsetzung erfolgte durch eine Verordnung (VO Wasserwerk Bienroder Weg). Das Wasserschutzgebiet ist in mehrere Zonen gegliedert, in denen abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten.

Weitere Informationen können Sie bei der Wasserbehörde der Stadt Braunschweig erhalten.

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Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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