Benutzungspflicht

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Für Fragen rund um die Einführung der Wertstofftonne stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ALBA Braunschweig GmbH zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 0531 / 88 62 333 oder per Email unter wertstofftonne-bs@alba.info.

Kann ich auf die Wertstofftonne verzichten?

Nein, da der Gesetzgeber vorschreibt, die Wertstoffsammlung flächendeckend durchzuführen, ist ein Verzicht auf eine Wertstofftonne nicht möglich.

Eine entsprechende Regelung wird daher zum 1. Januar 2014 in die städtische Abfallentsorgungssatzung aufgenommen.

Allerdings ist es möglich, eine Wertstofftonne gemeinsam mit dem Nachbarn zu nutzen, so dass nicht automatisch jedes Grundstück eine Wertstofftonne vorhalten muss.

Wie wird vorgegangen, wenn kein Platz für die Wertstofftonne auf einzelnen Grundstücken vorhanden ist?

Zunächst erfolgt eine individuelle Beratung vor Ort, die die örtlichen Gegegebenheiten berücksichtigt. Sollte sich dabei ergeben, dass tatsächlich keine Möglichkeit besteht, die Wertstofftonne auf dem eigenen Wohngrundstück zu platzieren, so kann die Tonne ggf. gemeinsam mit Nachbarn genutzt werden.

Nur wenn ganz eindeutig absolut keine Möglichkeit besteht, eine Wertstofftonne zu platzieren, so kann in Ausnahmefällen eine Erlaubnis zur Nutzung eines bestimmten Platzes im öffentlichen Straßenraum für eine Wertstofftonne erteilt werden (Sondernutzungserlaubnis). Dies wird in Anlehnung an die Regelungen für Rest- und Bioabfallbehälter geregelt werden.

Gibt es eine Sonderregelung für die Innenstadt wie bei der Biotonne?

Nein, aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, einzelne Gebiete aus der Verpflichtung zur Aufstellung einer Wertstofftonne auszunehmen.

Ist eine Verwendung von gelben Säcken möglich?

Nein, es gibt keine gelben Säcke.

Kann eine Wertstofftonne gemeinsam mit anderen genutzt werden?

Ja, diese Möglichkeit wurde in die Satzung aufgenommen.

Erläuterungen und Hinweise