Wohnraumförderung

Wohnraumförderung ist Ländersache. Seit 2010 gilt in Niedersachsen das Niedersächsische Wohnraumfördergesetz. Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für die Wohnraumförderung des Landes. Mit der Wohnraumförderung trägt das Land dazu bei, das Angebot an preisgünstigem Wohnraum auszuweiten. Gegenstand der Wohnraumförderung des Landes sind im Einzelnen die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung. Sie richtet sich insbesondere an Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, mit Kindern, mit Menschen mit Behinderung und mit älteren Menschen.

Wenngleich der Wohnungsmarkt in Braunschweig im Bestand in hohem Maße preiswerten Wohnraum bietet, entspricht das Angebot an freien Wohnungen aufgrund vielfältiger Faktoren derzeit anhand objektiver Indikatoren (z. B. Leerstandsquote) nicht der tatsächlichen Nachfrage. Die Stadt Braunschweig sieht es als ihre Aufgabe an, ein bedarfsgerechtes Wohnungsangebot vorzuhalten. Im Jahr 2017 wurde deshalb ein kommunales Handlungskonzept für bezahlbaren Wohnraum vom Rat der Stadt verabschiedet, in dem potenzielle Instrumente zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums herausgearbeitet, beschrieben und bewertet wurden. Die Schaffung eines kommunalen Wohnraumförderprogramms als Ergänzung zur Landesförderung wird als ein geeignetes Instrument im Kommunalen Handlungskonzept bewertet. Mit der Installierung eines kommunalen Wohnraumförderprogramms sollen Anreize zur Schaffung der Erhöhung des Anteils von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen geschaffen werden.

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