Literaturförderung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)

„Literatur zu fördern bedeutet, Existenzbedingungen für ein literarisches Leben zu schaffen bzw. sie zu verbessern".

Neben der jährlichen Vergabe des Nicolas-Born-Preises und des Nicolas-Born-Debütpreises (jeweils mit 15.000 bzw. mit 10.000 Euro dotiert; Eigenbewerbungen nicht möglich) fördert das MWK deshalb AutorInnen mit Wohnsitz in Niedersachsen durch die Vergabe von Stipendien.

Bewerbungen müssen bis zum 15. Januar des Jahres im Ministerium eingegangen sein. Auskünfte hierzu erteilen Frau Ziegenmeier (meike.ziegenmeiermwk.niedersachsende, 0511 - 120-2603) und Frau Fliess (heike.fliessmwk.niedersachsende, 0511 - 120-2578).

1. Ortsungebundene Arbeitsstipendien:
bis zu einer Höhe von 5.000 Euro; Eigenbewerbung möglich.

2. Jahresstipendium:
bis zu einer Höhe von 14.000 Euro; ortsungebunden, jedoch mit der Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Ateliers“ Worpswede) zu verbringen.

3. Aufenthaltsstipendien in Niedersachsen:
Das Land finanziert auch Aufenthaltsstipendien im Künstlerhof Schreyahn sowie im Heinrich-Heine-Haus Lüneburg. Bewerbungen hierfür sind direkt an die Künstlerstätten in Schreyahn und Lüneburg zu richten.

4. Aufenthaltsstipendien im Ausland:
Das Land Niedersachsen hat Belegungsrechte für die Deutsche Akademie Rom „Villa Massimo" (einschließlich der „Casa Baldi" in Olevano Romano), das Deutsche Studienzentrum in Venedig und die „Cité Internationale des Arts" in Paris. Die Aufenthaltsdauer in der Casa Baldi beträgt drei, in der Cité neun Monate. Die Vergabe an Literaten erfolgt ca. alle 2-3 Jahre. Für die Villa Massimo in Rom hat das Land Niedersachsen lediglich ein Vorschlagsrecht für einen bis zu zwölfmonatigen Aufenthalt.

5. Jerusalemstipendium:
Zudem vergibt das Land Niedersachsen ab 2010 ein Autorenstipendium für einen viermonatigen Aufenthalt (März bis Juni) in Jerusalem. Die monatliche Förderung seitens des Landes beträgt 2000 Euro, seitens des kooperierenden Goethe Institutes Jerusalem erfolgt ein Mietkostenzuschuss in Höhe von 500 Euro sowie die Übernahme der Reisekosten und die Betreuung vor Ort. Während die Bewerbungen für alle anderen Stipendien bis zum 15. Januar möglich sind, endet die Frist für das Jerusalemstipendium bereits am 15. Dezember des Jahres.

6. Übersetzerstipendium im Bereich Literatur:
Schließlich bietet das Land Niedersachsen ab 2010 auch ein projektbezogenes Stipendium für ÜbersetzerInnen von literarischen Werken in Höhe von 7800 Euro an, das dem oder der Geförderten ermöglichen soll, sechs Monate lang an einer Übersetzung zu arbeiten und sie in einem anerkannten Verlag zur Veröffentlichung zu bringen.

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch die fünfköpfige niedersächsische Fachkommission Literatur.

Nähere Informationen und die Ausschreibungen der Stipendien finden Sie unter: www.mwk.niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab)

Kontaktadresse

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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