Vergaberichtlinien

Präambel

Zum Andenken an den Komponisten und Geigenvirtuosen Louis Spohr, der am 5. April 1784 in Braunschweig geboren wurde (gest. 1859), ist im Jahr 1953 der Ludwig-Spohr-Preis von der Stadt Braunschweig gestiftet worden. Dieser Preis wurde unverändert bis 1994 vergeben. Als Resultat einer Bürgerinitiative, die im Initiativkreis zur Wiedereinführung des Spohr-Preises ihren Repräsentanten gefunden hat, ist der Spohr-Preis im Jahr 2002 mit neuer Konzeption wiederbelebt worden. Die Neukonzeption des Preises wird getragen vom Initiativkreis zur Neueinführung des Spohr-Preises, der Stadt Braunschweig, dem Staatstheater Braunschweig, der Richard Borek Stiftung, der Stiftung NORD/LB · ÖFFENTLICHE und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (ehem.: Braunschweigischer Vereinigter Kloster- und Studienfonds). Alle Partner würdigen mit diesem Preis das Lebenswerk von Louis Spohr und seine herausragende Wirkung für die Musikentwicklung seiner Zeit. Der neue Preis trägt den Namen "Louis Spohr Musikpreis Braunschweig".

Zielsetzung und Kriterien

Mit der Verleihung des Louis Spohr Musikpreises zeichnen die Partner alle drei Jahre eine/n international bekannte/n und für die Musik der Gegenwart richtungsweisende/n Komponistin/en aus. Die Zielsetzung des Preises ist es, die Verpflichtung der kulturpolitischen Verantwortlichkeit gegenüber den kommenden Generationen nachhaltig zu unterstreichen und mit der Vergabe des Preises an eine/n herausragende/n zeitgenössische/n Komponistin/en die Person und das Werk Louis Spohrs zu würdigen.

Die Jury

Die Preisträgerin/der Preisträger wird von einer ehrenamtlich tätigen, fünfköpfigen Jury ausgewählt. Den Vorsitz in dieser Jury führt der Generalmusikdirektor des Staatstheaters Braunschweig. Die Entscheidung gründet sich auf eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und von der Preiszuteilung ausgeschlossen. Die Berufung der Jury obliegt einvernehmlich den Partnern zur Vergabe des Preises. Der Jury gehören an: der amtierende Generalmusikdirektor des Staatstheaters Braunschweig, der oder die letzte Spohr-Preisträgerin/Preisträger, und drei weitere, von Mal zu Mal von den Trägerpartnern zu benennende Mitglieder. Die Jury hat das alleinige Recht, Vorschläge zur Preisverleihung einzubringen.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für den Louis Spohr Musikpreis Braunschweig nimmt die Abteilung Literatur und Musik der Stadt Braunschweig, Schlossplatz 1, 38100 Braunschweig, wahr.

Beschlussverfahren

Die Preisträgerin/der Preisträger wird von den Jurymitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Entscheidung der Jury ist der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig und den Repräsentant(inn)en der Trägerpartner zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Das gesamte Verfahren ist bis zu der endgültigen Verkündigung vertraulich durchzuführen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preisübergabe

Der Louis Spohr Musikpreis Braunschweig wird im Rahmen eines Symphoniekonzertes in einer öffentlichen Feierstunde verliehen. Dabei ist nach Möglichkeit ein inhaltlicher Zusammenhang zu den »FESTLICHETAGENEUERMUSIK« herzustellen.

Erläuterungen und Hinweise