Akteneinsicht

Wichtige Informationen

Hinweise

Für die Auskunft aus der Bauakte wird aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Eigentumsnachweis bzw. ein Grundbuchauszug sowie ein Personalausweis benötigt oder aber es wird eine Vollmacht der Eigentümerin/des Eigentümers vorgelegt.
Nach der Baugebührenordnung (BauGO) in der Ausfertigung vom 13.01.1998 (Nds. GVBl. 1998, 3), der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) in der Ausfertigung vom 05.06.1997 (Nds. GVBl. 1997, 171; ber. 1998, 501) und dem Niedersächsischen Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.04.2007 (Nds. GVBl. 2007, 172), jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Gebühr nach Zeitaufwand erhoben.
Tarifstelle Nr. 1.2.1 AllGO - Gewährung von Akteneinsicht:
Gebühr nach Zeitaufwand (je angefangene Viertelstunde) 43,00 Euro/Std. (mindestens 14,00 Euro).
Tarifstelle Nr. 1.1.2.1 AllGO - Herstellen von Ausfertigungen, Abschriften und Kopien durch Beschäftigte der Behörde:
Bis zum Format DIN A3 für die ersten 50 Seiten je 0,60 Euro, für jede weitere Seite 0,17 Euro.

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18.11.2022