Stadt Braunschweig
Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
Abteilung Geoinformation
Postfach 33 09
38023 Braunschweig
Bestellung von kommunalen Geodaten für Studierende und Hochschulen
Bearbeitungshinweise
Pflichtfelder sind mit
*
gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Sie können die Bestellung direkt online zusenden, indem Sie die unten vorhandene Schaltfläche
"Daten absenden"
nutzen. Eine Unterschrift ist dann nicht erforderlich.
Den
vollständig ausgefüllten und unterschriebenen
Bestellvordruck können Sie auch
per Post im frankierten Fensterbriefumschlag
oder
per Fax an 0531 470-3531
zusenden.
Datenschutzhinweise und Einwilligung zur Erhebung von personenbezogenen Daten
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung in den
Hinweise zum Datenschutz
sowie
Informationen zur Erhebung von Daten.
Ich willige in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zur Abwicklung des Bestellvorgangs für kommunale Geodaten der Stadt Braunschweig gemäß Datenschutz-
grundverordnung (DSGVO) ein. Die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2
der DSGVO aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten habe ich zur Kenntnis genommen. (Sofern Sie keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten
geben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.)
*
Hinweise zum Antrag
Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf dem
Merkblatt
.
Die Abgabe von Geodaten ist eine freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig.
Weitere Bezugsquellen:
Ausgewählte Geodaten zur freien Verwendung veröffentlicht die Stadt Braunschweig als OpenGeoData unter
www.braunschweig.de/opengeodata
Ich willige ein, dass ich der Stadt Braunschweig auf Nachfrage die Arbeit oder Projektergebnisse zur Verfügung stelle.
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Bestellerin/Besteller
Hochschule
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Fachrichtung / Studiengang
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Vorname, Name
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Hochschul-E-Mail (für Bereitstellung / Rückfragen)
*
Telefon (für Rückfragen)
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Betreuerin/Betreuer
Vorname, Name
*
Hochschul-E-Mail
*
Evtl. Telefon (für Rückfragen)
Details zur wissenschaftlichen Arbeit
Verwendungszweck (z. B. Bachelor-, Masterarbeit, Projektseminar)
*
Thema der Arbeit
*
Kurzbeschreibung der Arbeit oder des Projektes
*
Maximal 300 Zeichen.
(0 / 300)
Kartengrundlage / Daten
Anmerkungen
Die Abgabe erfolgt im Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM Zone 32N ohne führende Zonenangabe ("32")
EPSG: 25832
Bei der Auswahl von mehr als 3 Datensätzen, wird um eine aussagekräftige Begründung gebeten!
Stadtkarte (RBE2) mit Topographie maximal 0,5 km² als
DXF
GeoTiff
Schwarzplan (maximal 10 km²) als
Shape-File
Digitales Oberflächenmodell DOM (maximal 4 km², 3D Einzelpunkte, Stand 2019) als
XYZ-Datei
Digitales Geländemodell DGM (maximal 1 km², 3D Einzelpunkte, Stand 2019 ) als
DGM 1
DGM 10
und Format
LAZ
XYZ-Datei
Shape-File
Laserscan, Originaldaten (maximal 4 km², mindestens 8 Pkt/m², Stand 2019) als
LAZ
3D-Stadtmodell (ca. 100 Gebäude) als
LoD2
LoD2 texturiert (nur für Formate mit *)
und Format
CityGML *
Multipatch
3DS *
DXF/DWG
Digitale Orthophotos (entzerrte Luftbilder, maximal 1 km², Stand 2020)
GeoTiff
Digitale Orthophotos (entzerrte Luftbilder, maximal 1 km², Stand 2023)
GeoTiff
Schrägluftbilder (1 Bild pro Ansicht (N, S, O, W), Stand 2020)
jpg
Begründung (bei mehr als 3 Datensätzen bitte ausfüllen!)
Bemerkungen
Anlage
Das gewünschte Gebiet hier als Ausschnitt bildlich hochladen.
Dafür Screenshot des gewünschten/benötigten Gebietes aus dem
Geoportal FRISBI der Stadt Braunschweig
erstellen und per Messfunktion den Ausschnitt eindeutig kennzeichnen..
Beachten Sie bitte, dass die
maximale Größe 4 MB
beträgt und ausschließlich die Formate
.jpg, .png, .pdf, .rtf
und
.docx
zulässig sind.
61.2-002
03.11.2023
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Prüfen und Drucken
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Merkblatt über die Bedingungen zur Nutzung von kommunalen Geodaten
gemäß den "Einheitlichen Richtlinien für die Erteilung von Nutzungsrechten
an kommunalen Geodaten" (ER-Kom)
angewendet von: Stadt Braunschweig, Stadt Bremerhaven, Stadt Duisburg, Stadt Düsseldorf, Stadt Erkrath, Stadt Essen, Stadt Hamm, Stadt Kiel, Stadt Köln, Kreis Lippe, Kreis Mettmann, Stadt Mettmann, Stadt Mönchengladbach, Stadt Neuss, Stadt Ratingen, Stadt Remscheid, Stadt Schwerin, Stadt Solingen, Stadt Velbert, Stadt Wuppertal
Begriffsbestimmungen und rechtliche Hinweise
1.
Kommunale Geodaten sind amtliche kommunale Grundkarten in analoger und digitaler Form, damit in Verbindung stehende Produkte (wie z.B. thematische Karten, Straßenverzeichnisse), Datenbestände in Geographischen Informationssystemen (GIS), Luftbilder und Objektfotos sowie raumbezogene alphanumerische Fachdaten. Soweit Regelungen zu Karten oder Bildern getroffen werden, gelten diese sowohl für analoge als auch für digitale Ausgabeformen dieser Produkte.
2.
Kommunale Geodaten sind urheber- bzw. leistungsrechtlich geschützt {Urheberrechtsgesetz (UrhG) vom 09.09.1965 und Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 03.07.2004, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung}.
3.
Kommunale Geodaten dürfen nur im Rahmen eines vertraglich vereinbarten einfachen Nutzungsrechtes nach § 31 Absatz 2 UrhG genutzt werden. Die zulässige Nutzung ist dabei auf den vertraglich genau zu bezeichnenden Verwendungszweck beschränkt. Die Bestimmungen des Urheberrechtes über einzelne Vervielfältigungen und/oder Umarbeitungen zum persönlichen Gebrauch bleiben unberührt.
4.
Verstöße gegen die vereinbarten Vertragsbedingungen werden gemäß §§ 106 und 108 UrhG geahndet.
5.
Der Nutzungsrechtnehmer haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Vertragsbedingungen entstehen. Bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wird das eingeräumte Nutzungsrecht widerrufen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt unberührt.
6.
Das Nutzungsentgelt setzt sich aus dem Bereitstellungsentgelt (gemäß gültiger Preisliste) und dem Herstellungsentgelt (besondere Bearbeitung, Konvertierung in andere Datenformate, Ergänzung bzw. Umarbeitung der bestehenden Geodaten) zusammen.
Nutzungsbedingungen
7.
Das Nutzungsrecht gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller die Nutzungsgenehmigung vorliegt. Mit Verwendung der Geodaten erkennt der Antragsteller die Nutzungsbedingungen an.
8.
Das erteilte Nutzungsrecht gilt nur für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck bzw. für das umseitig beschriebene Projekt. Eine Nutzung der Geodaten, die über den genehmigten Verwendungszweck hinausgeht, ist ohne eine erneute Beantragung einer Nutzungsgenehmigung unzulässig. Eine Genehmigung zur Nutzung der Geodaten für Print-Produkte schließt die Erlaubnis zur Bereitstellung als frei zugängliches Downloadangebot z. B. in Form von PDF-Dateien als Leseprobe ein. Eine missbräuchliche Nutzung der Geodaten ist dabei auszuschließen. Dies kann durch Umwandlung in Rasterdaten bzw. Vergabe eines Kennwortschutzes geschehen.
9.
Die Weitergabe der Geodaten an Dritte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Weitergabe an Beauftragte des Nutzungsberechtigten zur Erfüllung eines Auftrages ist gestattet, soweit der Nutzungsberechtigte durch eine schriftliche Vereinbarung mit seinem Beauftragten sicherstellt, dass der Beauftragte die Daten nicht vervielfältigt und nur im Rahmen seiner Beauftragung verwendet, nach Gebrauch vollständig an den Nutzungsberechtigten zurückgibt und im Falle digitaler Daten von seinen Datenverarbeitungsanlagen löscht. Bei der Abgabe von analogen Vervielfältigungen an den Beauftragten muss der vertraglich vereinbarte Genehmigungsvermerk auf jedem abgegebenen Stück wiedergegeben werden.
10.
Erfolgt im Rahmen der zulässigen Nutzung eine Publikation in analogen oder elektronischen Medien, ist ein Genehmigungsvermerk mit dem vertraglich vereinbarten Inhalt in der vertraglich vereinbarten Form abzubilden. Ist die Wiedergabe des Genehmigungsvermerks in Form eines Internet-Hyperlinks vereinbart, soll ein gemeinsam mit den Nutzungsunterlagen übergebenes Logo als Anker dieses Links verwendet werden. Der textliche Inhalt des Genehmigungsvermerks soll als Alternate-Text (Tooltip) eingesetzt werden.
11.
Ein Belegexemplar des Produkts in dem die Geodaten veröffentlicht werden, ist der Nutzungsrechtsgeberin binnen einer Woche nach Erscheinen kostenfrei zuzusenden.
12.
Sofern der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck die Erstellung eines kommerziellen Produktes ist, das in direkter Konkurrenz zu einem Produkt der Stadt Braunschweig steht, verpflichtet sich der Nutzungsrechtnehmer, mit dem Endverkaufspreis seines Produktes den des betreffenden kommunalen Produktes nicht zu unterschreiten.
13.
Die Nutzungsrechtgeberin übernimmt für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Geodaten keine Gewähr.
14.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.
Besondere Abonnementbedingungen (bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages)
15.
Wird auf die turnusmäßige Übermittlung von aktualisierten Daten verzichtet, wird nur das für die Nutzung vereinbarte Bereitstellungsentgelt erhoben.
16.
Der Nutzungsberechtigte und die Nutzungsrechtgeberin können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten durch schriftliche Erklärung kündigen.
17.
Bei Änderungen der zugrundeliegenden Entgeltregelungen kann eine Preisanpassung durch die Nutzungsrechtgeberin durchgeführt werden. Der Nutzungsberechtigte kann den Vertrag nach Mitteilung der Preisanpassung fristlos kündigen, falls er durch die Preisanpassung benachteiligt wird.
61.2-002
13.10.2021
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