Identitätsbereich

Anzeige über Abbruch baulicher Anlagen nach § 60 Absatz 3 Niedersächsische Bauordnung



Hinweise und Hilfestellungen

Hinweis:
Die Bauherrin oder der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die von ihr oder ihm veranlasste Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.