Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Niedersächsische Bauordnung)
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Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme (§ 62 Niedersächsische Bauordnung)
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Hiermit reiche ich / reichen wir gemäß § 62 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) für die nachstehend bezeichnete Baumaßnahme die Mitteilung mit den dazugehörigen Bauvorlagen gemäß der aktuellen Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) ein und bestätige/n hiermit, dass der "Erhebungsbogen für Baugenehmigungen" dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zugeleitet wurde.
Identifikationsnummer des Erhebungsbogens des Landesamts für Statistik Niedersachsen
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